Mitteilung der Abteilungsleitung

Mitteilung der Abteilungsleitung


Von Fritz Hennies - 02.11.2020

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Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

Ab dem 2.11. ist wieder der Sportbetrieb untersagt. Die neue Verordnung hat folgenden Wortlaut:
Ҥ 12 Sport
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen Sportanlagen ist untersagt. Dies gilt insbesondere für Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen, Bolzplätze, Skateranlagen und vergleichbare Einrichtungen.
(2) Absatz 1 gilt nicht für 1. den Individualsport auf und in allen Sportanlagen allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts;…”

Das Betreten des Geländes ist also allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes möglich. Es kann in diesem Rahmen an den Booten gearbeitet werden und auch Sport getrieben werden.

Bei Verstößen gibt es ein Bußgeld in Höhe von mindestens 250 Euro, das auch die Abteilungsleitung trifft.
Aus diesem Grund, weil die Gemeinde wahrscheinlich auch wieder kontrolliert und die Abteilungsleitung ihrer Organisationspflicht nachkommen muss, regeln wir die Nutzung des Vereinsgeländes wie folgt:
Jeder hat sich ab sofort auch mit Handynummer in das Anwesenheitsbuch einzutragen.
Wenn bei Betreten des Vereinsgeländes anhand des Anwesenheitsbuches festgestellt wird, dass die zulässige Personenzahl schon erreicht ist, ist das Gelände unverzüglich wieder zu verlassen.

Per Handy kann sich dann ggf. weiter abgestimmt werden. Am besten stimmt Ihr Euch vorher bei Slack oder über WhatsApp ab. (Auf keinem Fall darf von aussen mehr als die erlaubte Personenanzahl zu sehen (und zu hören) sein.

Die aktuelle brandenburgische Verordnung gilt bis zum 30. November 2020.