Mitglied werden

Wir freuen uns über neue Mitglieder, die am Vereinsleben teil haben wollen.

Beiträge

Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserer Abteilung entschließen, kommen folgende Beiträge auf Sie zu.

Beitrag für€ / Monat
Mitglieder16,00
Mitglieder ermäßigt8,00
Kinder, Schüler6,50
Schüler über 18 Jahre6,50
Auszubildende / Studenten8,00
Partnermitgliedschaft8,00
Ruhende Mitgliedschaft5,00
Ehrenmitglieder0,00
Fördernde Mitgliederab 10,00

Bootsstand

Angeboten werden Wasserliegeplätze für Boote bis 10 m Länge, Hallenliegeplätze für Kanus und offene Jollen sowie Winterliegeplätze für Boote bis 3 t Gewicht.

Bootstand für€ / Monat
Surfbretter und
Standup-Paddeling
4,00
Faltboote / Kanus4,00
Schlauchboote
ohne festen Rumpf
4,00
Schlauchboote
mit festem Rumpf
s. u.
Segelbootes. u.
Motorbootes. u.

Für Schlauchboote mit festem Rumpf, Segelboote und Motorboote gilt:
€ / Monat = Lüa x Büa x fw

Erläuterung
Lüa: Länge über alles in m
Büa: Breite über alles in m
fw: Wasserfaktor in €/m2

Der Wasserfaktor fw liegt derzeit bei 1,55 €/m2.

Das Auf- und Abkranen der Segel- und Motorboote wird von den betreffenden Bootseignern gemeinschaftlich organisiert und bezahlt und ist keine Dienstleistung des Vereins.

Detailierte Angaben zu den Beiträgen, Bootstandsgebühren, Kosten für Gastlieger, Nutzungsentgelte für Segelboote und Kanu / Paddelboot, Übernachtungskosten und weiteren Gebühren entnehmen Sie bitte unserer Beitragsordnung: Download Beitragsordnung.

Arbeitstunden

Ohne eine aktive Beteiligung der Mitglieder an der Pflege und Instandhaltung des eigenen Geländes kann kein Verein kostengünstig wirtschaften.

Dazu sollte jedes Mitglied jährlich eine gewisse Anzahl von Arbeitsstunden leisten.

Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden beträgt jährlich für jedes Mitglied 15 Stunden. Zu viel geleistete Arbeitsstunden sind nicht auf das nächste Jahr übertragbar.

Arbeitsstunden sind von allen Mitgliedern zu leisten, die über dem 18. Lebensjahr sind, oder ein Boot im Verein nutzen. Ruhende Mitgliedschaften, fördernde Mitglieder, Partnermitglieder und Ehrenmitglieder sind nicht zu Arbeitsstunden verpflichtet.
Erbringt ein Mitglied über das von ihr/ihm geforderte Soll hinaus freiwillige Arbeitsstunden, so kann es diese von der Abteilungsleitung auf ein anderes Mitglied ihrer/seiner Familie oder ihrem/seinem Partner übertragen lassen. Bei Nichtleistung von Arbeitsstunden wird eine Ausgleichsgebühr von 30 €/Stunde erhoben.

Downloads

Satzung des BSV AdW: Download
Finanzordung: Download
Beitragsordnung: Download
Hausordnung: Download
Hallenordnung: Download
Hafenordnung: Download
Brandschutzordnung: Download
Kran- und Slipordnung: Download
Kojenordnung: Download
Vereinsboote: Download
Aufnahmeantrag: Download
Mitgliedschaftsvertrag Veränderung - Aktualisierung der Daten: Download